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Presseerklärung

Datum: 31.07.2019

Kurzbeschreibung: Verfahren gegen 2 ehemalige Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie einen selbständigen Malermeister
gegen Geldauflagen eingestellt.

Den 3 Angeklagten, ein 39 Jahre alter selbständiger Malermeister sowie 2 Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Sitz in Freiburg im Alter von 54 und 60 Jahren, lag Bestechung in drei Fällen, bzw. gemeinschaftliche Bestechlichkeit in drei Fällen zur Last. Die beiden Angeklagten sollen bis Februar 2016 bei der BImA angestellt gewesen sein. Hierbei seien sie insbesondere für die Auftragsvergabe von Arbeiten an bundeseigenen Immobilien verantwortlich gewesen. Der Malermeister soll in Freiburg und Umgebung mehrere Firmen betreiben. Spätestens ab März 2013 sollen die beiden Angeklagten und der Angeklagte übereingekommen sein, dass dieser bevorzugt Aufträge erhalten solle. Im Gegenzug hierfür sei vereinbart worden, dass die beiden Angeklagten jeweils 5% der Auftragssumme in bar ausbezahlt bekommen. So sollen die beiden Angeklagten im Zeitraum von Oktober 2015 bis Februar 2016 bei einem Auftragsvolumen von ca. 255.000 EUR von dem Malermeister einen 5%-Anteil von 12.750 EUR erhalten haben.

 

Das Verfahren gegen alle 3 Angeklagten wurde jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen die Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt. Nach insgesamt 7 Verhandlungstagen stellte sich die Beweislage weiterhin als schwierig dar. Valide Feststellungen dafür, dass tatsächlich Gelder geflossen sind, konnten nicht getroffen werden. Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen der BImA müssen 300,00 € bzw. 1.500,00 €, der Malermeister 3.000,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nach Eingang der Zahlungen wird das Verfahren endgültig eingestellt werden, die Angeklagten sind damit nicht vorbestraft.

  

 

 

Petersen

Richter am Amtsgericht (w.a.R.)

Pressesprecher

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